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Wohnort: da wo die Germanen Varus platt gemacht haben *gg*
Beruf: Bilanzschubser
Danksagungen: 78
Zitat
Zensur in Literatur und Printmedien
Die Literatur hat mittlerweile neben den technischen Errungenschaften der Menschheit an Wert verloren. Fernsehen, Computer und Internet sind mittlerweile wahrscheinlich die drei meistgenannten Interessen zur Freizeitbeschäftigung, aber keineswegs die einzigen, an der sich der vielleicht gut gemeinte, aber schlecht umgesetzte Jugendschutz in Form von Zensur ausbreitet. Und gerade in schriftlicher Form befindet sich die Zensur auf sehr schmalem Grat zur Verletzung der Informations- und Meinungsfreiheit.
Hier eine Übersicht der aktuellen Zensur im Printbereich.
Formen der Zensur
1. Totalverbot (vgl. Beschlagnahmung):
Nach richterlichem Beschluss wird das Werk vom Markt genommen, aus Bibliotheken entfernt und mit einem Auslieferungsverbot belegt. Beruht auf den Paragraphen des Strafgesetzbuches.
2. Verbot einzelner Seiten:
Die beanstandeten Seiten müssen vor dem Druck geschwärzt werden.
3. Indizierung (vgl. Indizierung):
Im Gegensatz zu anderen Medien, darf der Verleger die Indizierung seiner Publikationen nicht bekanntgeben. Ansonsten gelten für indizierte Literatur die gleichen Bestimmungen, wie für andere indizierte Medien auch.
4. Schwärzen einzelner Passagen:
Einzelne Wörter, Sätze oder ganze Passagen werden geschwärzt. Eine Zensurmethode, die oftmals auf Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und folgender Zivilklage oder Urheberrechtsverletzung beruht.
5. Änderungen nach Klagen:
Personen- oder Eigennamen müssen geändert werden.
6. Retuschieren:
Beliebte Anwendung in Comics und Mangas zur Entfernung oder Überdeckung verschiedener Elemente oder Gewaltdarstellungen.
7. "Zoomen":
Ebenfalls beliebte Methode zur Entschärfung einiger Darstellungen in Comics und Mangas. Darstellungen werden durch heranzoomen einfach "ausgeblendet".
8. Vorzensur: Zwar kein staatlicher Eingriff, aber dennoch weit verbreitet. Verleger oder Autoren zensieren ihre eigenen Werke vor Veröffentlichung, um möglichen Sanktionen durch verletzen bestehender Gesetze oder wirtschaftlicher Schäden durch eine Indizierung zu entgehen.
Jugendschutz
Literatur und Printmedien unterliegen, sofern keine audiovisuellen Medien beiliegen, keiner vergleichbaren Prüfmöglichkeit, wie Filme der FSK oder Computerspiele der USK. Deshalb liegt der Umgang mit dem Medium im Ermessen der Urheber, wobei sich im Comic- und Mangabereich sehr oft empfohlene Altersangaben oder der Hinweis, dass sich der Inhalt an Erwachsene richtet, finden. Ein regulierter Jugendschutz in diesem Bereich ist aber nicht gewährleistet.
Inhalte gefährdeter Schriften
Gewalt findet im literarischen Bereich vergleichsweise wenig Beachtung. Viel öfter sind Inhalte politischer Natur (Rechts- und Linksextremismus, Terrorismus, usw…) und subkultureller Sexualität (S/M, Bondage, usw…) Gegenstand harter Zensurmaßnahmen, wie der Beschlagnahme.
Schriften mit pornographischen Inhalten sind automatisch indiziert und dürfen nur unter Beachtung strenger Auflagen zugänglich gemacht werden (z.B. Verkauf in Sex-Shops). Schwierig wird es im Bereich der Pornographie nur dann, wenn ein Werk seinen Kunstcharakter in Anspruch nimmt oder zur Presse zählt, wie einige Kontaktmagazine, die im besonderen jedoch auch sehr schnell den Weg zur Indizierung finden.
Doch auch erotische Literatur, bzw. Comics und kulturelle Informationsschriften (im speziellen über Drogen) haben es zur Indizierung geschafft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Llanlli« (8. November 2008, 23:15)
Zitat
Original von Syd
Und eben da liegt für mich das Problem: niemand, der meine Story gelesen hat (und das waren Kollegen, Verwandte, meine Beta und noch ein paar mehr) hat bisher meine 'heißen' Szenen als pornographisch bezeichnet.